-
Welche Rolle der Pflegegrad zur Beantragung von Fördermitteln, beispielsweise für einen Treppenlift, spielt bringen wir hier in diesem Artikel für Sie auf den Punkt.
Es steht fest, Sie benötigen einen Treppenlift in Ihrem Zuhause, jedoch sind Sie sich unsicher bezüglich der für Sie zutreffenden Unterstützung. Die Zahlungen der Pflegekasse sind abhängig von Ihrem Pflegegrad. Doch welchen Grad haben Sie? Und wie finden Sie diesen heraus und wo kann man ihn beantragen? Wie hoch ist die die finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Treppenlifts bei TS-Treppenlifte? All diesen Fragen wird in diesem Artikel auf den Grund gegangen.
Das Pflegestärkungsgesetz
Es gibt laut dem Pflegestärkungsgesetz (PSG 2) genau fünf Pflegestufen. Am 1. Januar 2017 fanden weitreichende Änderungen bei der Pflegeversicherung statt, wie z.B. die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Davor erfolgte die Unterteilung der zu pflegenden Personen in drei Pflegestufen, welche durch das Gesetz allerdings 2017 abgeschafft wurden. Die fünf Pflegegrade sorgen für eine bessere Einstufung der Pflegebedürftigkeit unterschiedlicher Menschen. Der Pflegegrad basiert auf dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen. Ab 2021 wird es weitere Veränderungen des Gesetzes geben, bezüglich des Pflegegeldes, der ambulanten Pflegesachleistung und der Tagespflege, welche zum 1. Juli 2021 um 5 Prozent erhöht werden und ab 2023 jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollen.
Die fünf Pflegegrade
Die Einstufung der drei Pflegestufen erfolgte durch die benötigten Pflegeminuten. Bei den neuen Pflegegraden werden allerdings die Fähigkeiten der Menschen untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die ganzheitliche Bewältigung des Alltags. Hierbei werden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Wichtige Einstufungskriterien sind außerdem die selbstständige Versorgung im Alltag, die Mobilität, die zeitliche und örtliche Orientierung, die Möglichkeit des selbstständigen Tagesablaufs und die Pflege von sozialen Kontakten. Da nicht mehr nur die körperlichen Fähigkeiten eine Rolle spielen, sondern auch die Psyche, profitieren vor allem Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen. Diese können oft ihren Alltag nicht mehr bewältigen, obwohl sie körperlich nicht eingeschränkt sind. Durch die Pflegegrade erhält man also eine viel angemessenere Leistung als davor. Bei der Beurteilung des Pflegegrades gibt es 6 Module, diese sind:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteEinteilung und Leistungen der Pflegegrade
Je nach Beantwortung der Module wird einem ein individuell hoher Punktestand zugeteilt. Bei 12,5 bis unter 27 Punkte erhält man den Pflegegrad 1. Von 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2. Pflegegrad 3 wird bestimmt durch 47,5 bis unter 70 Punkte. Mit 70 bis unter 90 Punkte erhält man Pflegegrad 4. Und schließlich mit 90 bis 100 Punkte ist der Pflegegrad 5 gewährleistet. Diese unterschiedlichen Grade versprechen auch verschiedene Leistungen, auf die ich jetzt ein wenig eingehen möchte.
Bei Pflegegrad 1 beträgt die ambulante Geldleistung und die vollstationäre Leistung je 125,00EUR, die ambulante Sachleistung entfällt. Der 2. Pflegegrad unterstützt Sie ambulant mit 316,00EUR, einer Sachleistung von 689,00EUR und vollstationär mit 770,00EUR. Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie ambulant 545,00EUR, bekommen eine Sachleistung von 1.298,00EUR und eine vollstationäre Leistung von 1.262,00EUR. Pflegegrad 4 unterstützt mit 728,00EUR ambulant und einer Sachleistung von 1.612,00EUR sowie 1.775,00EUR vollstationäre Leistung. Die größtmögliche Unterstützung liegt bei Pflegegrad 5 vor, mit einer ambulanten Geldleistung von 901,00EUR, einer Sachleistung von 1.995,00EUR und einem vollstationären Leistungsbetrag von 2.005,00EUR.
Hier gilt: Je schwerer Ihr Pflegegrad ist, desto höher fallen die Leistungen aus.
Pflegegrad beantragen
Im Internet finden Sie ganz leicht sogenannte Pflegegradrechner, die Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Pflegegrades mitteilen und ob Sie überhaupt für einen solchen qualifiziert wären. Daraufhin suchen Sie den Kontakt zu Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse und erhalten einen Antrag zum Ausfüllen. Es wird sich ein Begutachtungstermin ergeben mit einem Gutachter vom MDK oder MedicProof, falls Sie privat versichert sind. Schließlich erhalten Sie ihren Pflegegrad mit sofortiger Wirkung.
Unterstützung beim Treppenliftkauf durch Pflegegrad
Haben Sie einen Pflegegrad erhalten, so erhalten Sie Unterstützung. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Sie bekommen haben, denn sobald man einen hat wird die Unterstützung von bis zu 4.000EUR für den Treppenliftkauf möglich. Falls sich mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem Haushalt befinden, können Sie maximal bei Beantragung mit 4 Personen zusammen bis zu 16.000EUR erhalten für Ihren Lift.
Wichtig ist also, den Pflegegrad zu beantragen und anschließend zu erhalten. Ohne diesen erhalten Sie nämlich nicht diese Unterstützung für den Treppenlift.
Dabei ist es ganz egal ob sie Pflegegrad 1 oder 5 haben. Haben Sie dies geklärt, so ist es Zeit sich an die Treppenlift-Firma Ihres Vertrauens zu wenden. Wir bei TS-Treppenlifte unterstützen Sie gern begleitend bei der Beantragung aller notwendigen Schritte. Melden Sie sich bei uns, Fachberater am Telefon und auch vor Ort sind für Sie da. Mit der richtigen Vorbereitung kann der Einbau schnellstmöglich beginnen!
Weitere Infos finden Sie unter: https://ts-treppenlifte.de/bochum/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TS Treppenlift Bochum – Senioren-Treppenlifte
Herr Matthias Korn
Huestraße 25
44787 Bochum
Deutschlandfon ..: 0800 7236054
web ..: https://ts-treppenlifte.de/bochum/
email : kontakt@ts-treppenlifte.dePressekontakt:
TS Treppenlift Bochum – Senioren-Treppenlifte
Herr Matthias Korn
Huestraße 25
44787 Bochumfon ..: 0800 7236054
web ..: https://ts-treppenlifte.de/bochum/
email : kontakt@ts-treppenlifte.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Wir-wollen-helfen.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Wollen Sie diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
TS Treppenlifte® Bochum: Mit dem Pflegegrad zur finanziellen Unterstützung für einen Treppenlift.
veröffentlicht am 20. April 2021 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 151 x angesehen
TS Treppenlifte® Bochum: Mit dem Pflegegrad zur finanziellen Unterstützung für einen Treppenlift.
Lesezeit des Beitrages ca. 3 Minuten, 29 Sekunden
News-ID 105374
suchen auf Wir wollen helfen
neuer Content
- Nach Aufdeckung von Tierquälerei im Schlachthof in Elsfleth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
- Gold für den Quantencomputer der Zukunft
- ZenaTech meldet eine Umsatzsteigerung von 15 % für das dritte Quartal zum 30. September 2024 und informiert über wichtige Entwicklungen im Unternehmen
- Chartcheck Silber: Entscheidender Bereich erreicht
- Goldpreis dreht wieder in Richtung Rekordkurs – Analysten sehen Potenzial bis 3.360 US-Dollar je Unze!
Wir wollen helfen – Archiv
News und Informationen auf Wir wollen helfen