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Fehler in Darlehens- und Leasingverträgen führen für Kredit- und Leasingnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zum sogenannten Widerrufsjoker. Das gilt auch für Autokredit- und Leasingverträge.
Viele Autokredite und Leasingverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beziehungsweise Widerrufsinformationen. Wie bei Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen führt die fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch bei Autokredit- und Leasingverträgen dazu, dass die Widerrufsfrist nie beginnt und Kunden damit jederzeit den Vertrag widerrufen können. Sie können also auch noch heute den Vertrag jederzeit widerrufen, rückabwickeln und Ihr Auto zurückgeben, wenn es sich insbesondere um einen sogenannten verbundenen Vertrag mit einer Autobank beziehungsweise einer Leasingbank handelt.
Wie das funktioniert, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: „Mit dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber einen Schutzmechanismus für private Verbraucher geschaffen. Damit können sie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Vertrages ohne Gründe und finanziellen Schaden von demselben zurücktreten. Das gilt für Kauf- und Darlehensverträge aller Art, also auch für private Autokreditverträge und Leasingvereinbarungen.“ Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert. „Dieser Fehler des Finanzierungspartners – zumeist natürlich eine Bank – gibt Darlehensnehmern beziehungsweise Leasingnehmern den sogenannten Widerrufsjoker an die Hand. Dem Kunden stehen beim Widerruf und der anschließenden Rückabwicklung unter bestimmten Umständen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen und eine etwaige Anzahlung zu.“
Der Widerrufsjoker bei Autokreditverträgen betrifft aber nicht nur Kredite von den Autobanken der jeweiligen Hersteller, sondern auch Autokredite, die das Autohaus zwischen dem Kunden und anderen Banken vermittelt hat. Besonders häufig enthalten Kfz-Darlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen worden sind, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beziehungsweise Widerrufsinformationen. „Darlehensnehmer sollten also immer ihren Anspruch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. So können sie schnell feststellen, ob ihr Darlehensvertrags die Voraussetzungen erfüllt, den Widerrufsjoker zu ziehen. Dann geben den finanzierten Wagen zurück, erhalten eine hohe finanzielle Kompensation und können sich für ein neues Modell entscheiden“, betont Dr. Gerrit W. Hartung. „Bei Verträgen ab dem 13. Juni 2014 hat nach der einschlägigen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung sogar die Anrechnung eines Nutzungsersatzes für gefahrene Kilometer zu unterbleiben. Das erhöht die Summe, die der Verbraucher bekommt, natürlich nochmals deutlich.“
Besonders lohnenswert sei diese Rückgabe bei Dieselfahrzeugen, die aufgrund der Abgasskandal-Diskussion massiv an Wert verloren haben. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunden und einer der Spezialisten für die Rückgabe von Fahrzeugen mit Schummelsoftware. „Nicht alle Dieselfahrzeuge sind mit Schummelsoftware ausgestattet und können daher mit diesem Argument gegen eine finanzielle Kompensation zurückgegeben werden. Aber alle Dieselfahrzeuge leiden unter der Diskussion und können von Fahrverboten betroffen sein, was ihren Wert stark schädigt. Dieselfahrer sollten sich also nicht einfach in ihr Schicksal ergeben.“
Gegner bei Widerrufen von Autokreditverträgen ist immer die finanzierende Bank. Daher sollten die Prüfung und Berechnung der Ansprüche und die Klage gegen die Bank von einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft zieht für Verbraucher den Widerrufsjoker bei der Autofinanzierung und verhilft ihnen zu ihrem Recht. Dasselbe gitl für den Widerrufsjoker bei Leasingverträgen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Deutschlandfon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.deÜber die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzbetrug geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Autokredit- und Leasingverträgen: Auto einfach zurückgeben
veröffentlicht am 21. Oktober 2019 in der Rubrik Presse - News
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Autokredit- und Leasingverträgen: Auto einfach zurückgeben
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