• TransCanna kündigt vermittelte Privatplatzierung in Höhe von 10,0 Millionen Dollar an

    NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT; STELLT KEIN ANGEBOT DER HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DAR

    Vancouver, BC, 6. Mai 2019 – Transcanna Holdings Inc. (CSE:TCAN: XETR: TH8) (TransCanna oder das Unternehmen) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen Haywood Securities Inc. (Haywood) als Konsortialführer eines Konsortiums (zusammen die Vermittler) beauftragt hat, das eingerichtet werden soll, um unter Vorbehalt des Erhalts aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen im Rahmen einer Privatplatzierung nach dem Best Efforts-Prinzip bis zu 2.000.000 Einheiten des Unternehmens (jede eine Einheit) zum Preis von 5,00 Dollar pro Einheit (der Ausgabepreis) zu verkaufen. Damit soll ein Bruttoerlös von bis zu 10.000.000 Dollar erzielt werden (das Angebot).

    Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (jede eine Aktie) und einem halben Stammaktienkaufwarrant (jeder ganze Warrant ein Warrant). Jeder ganze Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten ab dem Abschlussdatum des Angebots (das Abschlussdatum) zum Erwerb einer weiteren Aktie zum Preis von 6,00 Dollar. Die Warrants unterliegen einer vorzeitigen Fälligkeitsklausel, die ihre Ausübung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Mitteilung durch das Unternehmen bedingt, falls der Schlusskurs der Aktien an zwanzig (20) aufeinander folgenden Handelstagen bei mindestens 10,00 Dollar liegt. Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um unmittelbar nach Ablauf der geltenden Weiterverkaufsbeschränkungen eine Notierung der Warrants an der Canadian Securities Exchange (die CSE) zu erlangen, sofern die Verbreitungsanforderungen der CSE für eine solche Notierung erfüllt sind.

    Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus dem Angebot für Sach- und Investitionsausgaben, zusätzliche Akquisitionen sowie für Betriebskapital- und allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

    Das Unternehmen wird bei Abschluss des Angebots: 1) den Vermittlern eine Provision in Höhe von 7,0 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Angebot – nach Ermessen der Vermittler in Form von Barmitteln oder Einheiten – zahlen; und 2) unter Vorbehalt der Einhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen Vergütungsoptionen (die Vergütungsoptionen) im Umfang von 7,0 Prozent der verkauften Einheiten an die Vermittler begeben. Die Vergütungsoptionen berechtigen die Vermittler zum Erwerb von Einheiten zu einem Ausübungspreis pro Vergütungsoption, der dem Ausgabepreis entspricht. Sie haben eine Laufzeit von 36 Monaten ab dem Abschlussdatum. Das Unternehmen wird Haywood zudem eine Unternehmensfinanzierungsgebühr in Höhe von 150.000 Dollar in bar zahlen.

    Das Angebot wird unter dem Vorbehalt des Erhalts aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen voraussichtlich am oder vor dem 31. Mai 2019 abgeschlossen. Alle im Rahmen des Angebots begebenen Wertpapiere sind im Einklang mit den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen an eine viermonatige Haltedauer gebunden.

    Ferner berichtet das Unternehmen, dass es mit MDM Worldwide einen Vertrag datiert mit 30. April 2018 hinsichtlich der Erbringung von Leistungen zur Steigerung der Marktpräsenz und Investor Relations-Services abgeschlossen hat. Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten und sieht eine Vergütung von 12.500 US-Dollar pro Monat sowie nach Abschluss die Ausgabe von 10.000 Stammaktien vor. MDM Worldwide ist eine digitale Kommunikationsagentur, die auf Online-Engagement ausgerichtete Strategien entwickelt und umsetzt, um Unternehmen mit ihren Interessensgruppen zusammenzubringen. MDM ist auf die Zusammenarbeit mit Kunden aus den Gebieten Technologie, Gesundheitswesen und Biowissenschaften spezialisiert.

    Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Verkauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden bzw. werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der U.S. Securities Act) oder anderen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an U.S. Persons angeboten bzw. verkauft, sofern keine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen erfolgt bzw. keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung besteht.

    Über TransCanna Holdings Inc.

    TransCanna Holdings Inc. ist ein Unternehmen mit Sitz in Kanada, das über seine hundertprozentigen Tochtergesellschaften in Kalifornien Branding-, Transport- und Vertriebsdienstleistungen für eine Vielzahl von Branchen, darunter auch dem Cannabismarkt, anbietet.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.transcanna.com bzw. per E-Mail unter info@transcanna.com.

    Für das Board of Directors:

    James Pakulis
    Chief Executive Officer

    Telefon: (604) 609-6199
    Suite 820, 1130 West Pender Street
    Vancouver, B.C. V6E 4A4

    Die Informationen in dieser Pressemeldung enthalten bestimmte Informationen und Aussagen über die Einschätzung des Managements im Hinblick auf zukünftige Ereignisse, Erwartungen, Pläne und Aussichten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die mit bedeutenden Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Aufgrund dieser Risiken und Unsicherheiten sowie einer Vielzahl von Faktoren können die tatsächlichen Ergebnisse, Erwartungen, Erfolge und Leistungen wesentlich von den Erwartungen und Angaben von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf den Umfang und die Bedingungen der Privatplatzierung, das Abschlussdatum und die Fähigkeit des Unternehmens, die Privatplatzierung abzuschließen, sowie die geplante Verwendung ihres Erlöses. Eine beliebige Zahl von Faktoren könnte dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen und von den zukünftigen Ergebnissen unterscheiden. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, angemessen sind, kann nicht gewährleistet werden, dass sich die Erwartungen in den zukunftsgerichteten Aussagen als richtig erweisen werden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen jegliche Absicht ab und verpflichtet sich nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um den tatsächlichen Ergebnissen Rechnung zu tragen, sei es aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignisse, Änderungen in den Annahmen, Änderungen der Faktoren, die die zukunftsgerichteten Aussagen betreffen, oder aus anderen Gründen.

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    veröffentlicht am 6. Mai 2019 in der Rubrik Presse - News
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